Suchfunktion

Mit dem Zulassungsantrag kann ein Administrator benannt werden, welcher die Benutzer des zugelassenen Teilnehmers selbst verwalten kann.

Hinweise für den Administrator finden Sie hier.

Sollte kein Administrator benannt werden, sind mit dem Zulassungsantrag die Mitarbeiter mitzuteilen, welche das Auskunftssystem nutzen werden. Diese werden dann von der Grundbuchdatenzentrale verwaltet. Jeder gemeldete Mitarbeiter erhält daraufhin eine eigene Benutzerkennung und ein Passwort, womit er das Auskunftssystem nutzen kann.

Es wird dem Benutzer zur Auflage gemacht, dafür Sorge zu tragen, dass seine Benutzerkennung nur durch ihn persönlich Verwendung finden. Eine Weitergabe der Benutzerkennung ist nicht zulässig.

Detaillierte Hinweise zum Umgang mit den Zugangsdaten finden Sie in unserem Infoblatt.

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